Allgemeine Bedingungen und Konditionen

herausgegeben gemäß § 1751 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Zivilgesetzbuch

I. Einleitende Bestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB" genannt) regeln die Rechte und Pflichten zwischen Aspena, s.r.o., ID‑Nr. 60751185 mit Sitz in Gorkého 15, 60200 Brno, Tschechische Republik, eingetragen im Handelsregister beim Bezirksgericht in Brno, Abteilung C, Einlage 19243), sowie Aspena, s.r.o, ID‑Nr. 35 845 040, mit Sitz in Trnavská cesta 5, 83104 Bratislava, Slowakische Republik, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts in Bratislava, Einlage Nr: 27496/B (im Folgenden „Auftragnehmer" genannt) und einer natürlichen oder juristischen Person (im Folgenden „Auftraggeber" genannt), beide auch als „Vertragsparteien" bezeichnet, die bei der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anfertigung von Übersetzungen, dem Korrekturlesen, Dolmetschen, Datendiensten oder anderen zusätzlichen und übersetzungsbezogenen Dienstleistungen entstehen.
  2. Diese AGB sind auf der Website des Auftragnehmers in der jeweils aktuellen Fassung veröffentlicht: aspena.de.
  3. Der Auftragnehmer ist aufgrund seiner Gewerbeberechtigung, die den Gegenstand seines Unternehmens bildet, berechtigt, Dienstleistungen (im Folgenden „Dienstleistungen" genannt) zu erbringen, deren Gegenstand insbesondere ist:
  • die Erstellung von Übersetzungen und/oder
  • die Erbringung von Korrekturlesediensten und/oder
  • die Bereitstellung von Dolmetschern und/oder
  • die Bereitstellung von Datendiensten und/oder
  • sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit den oben genannten Tätigkeiten
  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für jede erbrachte Dienstleistung den vereinbarten Preis zu zahlen. Wird die Dienstleistung erbracht, ohne dass ein Preis vereinbart wurde, so gilt der übliche Preis.
  2. Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen für den Auftraggeber durch seine Mitarbeiter sowie durch externe Vertragsmitarbeiter.

II. Begriffsbestimmung

 

Ausdrücke des Vertragsverhältnisses

Beschreibung des Ausdrucks

 

Angebot

Präsentation möglicher Lösungen (Varianten) für die Durchführung des Vertrags im Hinblick auf den Zweck und die Endnutzung sowie einen Preisvorschlag.

 

 

Auftrag

Ein Entwurf einer vertraglichen Vereinbarung (Vertrag), den der Auftragnehmer dem Auftraggeber vorlegt und der insbesondere die Art und Weise der Ausführung des Auftrags und den Preis für die Ausführung enthält.

 

Variante

Die im Angebot angegebene Art und Weise, die zusammenfasst, wie die Dienstleistung für den Auftragnehmer gemäß seinem Auftrag ausgeführt oder erbracht werden soll.

 

Empfohlene Variante

Empfohlene Variante des Auftragnehmers. Die am besten geeignete Art und Weise der Abwicklung des beschriebenen Auftrags.

 

Gesamt J / Schätzung J

Schätzung der Anzahl der berechneten Einheiten. Der Endpreis wird nach der endgültigen Anzahl der ausgeführten Einheiten berechnet.

J = Einheit

Die gewählte Einheit für die Berechnung des Preises.

Art der Leistung / Gegenstand

Spezifikation der Dienstleistung.

 

 

 

 

 

 

 

Liefertermin / Lieferbedingungen

Der Zeitpunkt der Lieferung oder Erbringung der Dienstleistung, insbesondere der Zeitpunkt der Absendung der Bestellung durch den Auftragnehmer oder die Speicherung der Bestellung auf dem Portal des Auftragnehmers an einem anderen vereinbarten Speicherort oder der Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung. Wird eine Zahl angegeben, so ist die Anzahl der Arbeitstage ab dem nächsten Arbeitstag nach dem Datum des Vertragsabschlusses gemeint. Verlangt der Auftragnehmer eine Vorauszahlung, so berechnen wir den Fertigstellungstermin ab dem Tag, der auf den Tag des Zahlungseingangs folgt.

Preis pro J

Preis pro Einheit.

Gegenstand der Bestellung

Die vom Auftraggeber gewählte Auftragsvariante.

Entgegennahme und Ausführung des Auftrags / Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten für die Entgegennahme und Ausführung von Aufträgen ist von 8.00 bis 17.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit (UTC + 1 Stunde) an Werktagen, d.h. von Montag bis Freitag, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Leistung

Bezeichnung der erbrachten Dienstleistung.

Umfang

Der vom Auftragnehmer definierte Umfang des Auftrags/der Dienstleistung.

 

 

 

 

Vorgegebene Terminologie

Wird vom Auftraggeber eine Terminologie vorgegeben, so verwendet der Auftragnehmer diese für die übersetzten Begriffe. Wenn diese nicht vorgegeben, verwendet der Auftragnehmer Begriffe in ihrer üblichen, angemessenen Bedeutung. Der Auftragnehmer stellt die erstellten Begriffsdatenbanken oder deren Aktualisierungen auf der Grundlage einer Preisvereinbarung mit dem Auftraggeber für diese Leistung zur Verfügung.

 

 

 

Referenzmaterialien

Stellt der Auftraggeber Referenzmaterialien zur Verfügung, so verwendet der Auftragnehmer diese als Referenzmaterial für die Ausführung der Dienstleistung. Werden keine Referenzmaterialien zur Verfügung gestellt, wird der Auftrag unter Verwendung der üblichen, angemessenen Begriffe ausgeführt.

 

Auftrag

Erbrachte Dienstleistung. Vom Auftraggeber angefragte und vom Auftragnehmer erbrachte Dienstleistung.

 

Kundenportal

Das elektronische System des Auftragnehmers, welches das Auftragsmanagement und den Fernzugriff durch den Auftraggeber ermöglicht.

Quelle

Die Person, die die Leistung erbringt.

 

 

 

Leistungen

 

Annotation

Verarbeitung einer Bildbeschreibung, Textsequenz, Videosequenz oder Audiosequenz entsprechend der Verarbeitungsgrundlage.

 

 

Apostille

Gewährleistung der Überprüfung der Apostille. Eine Apostille ist eine Klausel, die hinter eine beglaubigten Übersetzung hinzugefügt wird und die Überprüfung der Unterschrift und des Stempels auf dem Dokument zum Zwecke ihrer Verwendung im Ausland bescheinigt.

 

 

Synchronisation

Die Durchführung von Synchronisationsleistungen einzeln oder als Komplettdienstleistung: unsynchronisierte Synchronisation, synchronisierte Synchronisation, technische Vorbereitung und Endverarbeitung und Transkription.

Auftragsverfolgung

Zustellung einer Kopie eines bereits ausgeführten Auftrags.

 

Zustellung

Zustellung eines Auftrags per Post, Kurierdienst oder anderem Transportunternehmen.

 

Elektronische Gerichtsübersetzung

Gerichtsübersetzung mit dem elektronischen Stempel eines gerichtlich beeidigten Übersetzers. Sie ist 5 Jahre lang gültig.

Externer Druck

Lieferung professioneller Drucke.

Grafische Gestaltung

Grundlegende Bearbeitung und Anordnung des Textes nach dem Original im MS‑Word‑Format.

Grafische Gestaltung

Grafische Gestaltung des Dokuments. Textformatierung. Ohne oder mit Verwendung spezieller Grafikprogramme (DTP).

 

 

 

 

 

Korrekturlesen

Revision der Grammatik und des grundlegenden Inhalts anhand der von uns angefertigten Übersetzung. Abgleich des Inhalts der Zielsprache mit dem Inhalt der Ausgangssprache. Ein integraler Bestandteil des Übersetzungsprozesses gemäß ISO 17100. Zweisprachiges oder einsprachiges Korrekturlesen. Beinhaltet keine Druckvorstufe oder andere Korrektur.

Sprachkorrektur mit Bewertung

Sprachkorrektur einschließlich eines Bewertungsberichts.

 

Konsekutives Gerichtsdolmetschen

Dolmetschen, das von einem gerichtlich bestellten Dolmetscher ausgeführt werden muss, in der Regel eine Amtshandlung (Hochzeiten, Gerichtsverhandlungen usw.).

 

Konsekutivdolmetschen: niedrig konsekutiv

Der Inhalt der Rede wird anschließend während der Pausen des Redners in die Zielsprache gedolmetscht. Es handelt sich ums Dolmetschen auf niedrigem Niveau: eine Geschäftsbesprechung, ein Arztbesuch, eine Stadtbesichtigung usw.

 

 

 

 

Konsekutivdolmetschen: hochkonsekutiv

Der Inhalt der Rede wird anschließend während der Pausen des Redners in die Zielsprache gedolmetscht. Hierbei handelt es sich um eine Verdolmetschung auf hohem Niveau: sowohl der Redner als auch der Dolmetscher können in mehrminütigen Abschnitten sprechen, und zwar entweder auswendig oder mit Dolmetschernotizen (sog. Notation). Es handelt sich insbesondere ums Dolmetschen für ein breiteres Publikum, auf höherer Regierungsebene, auf Konferenzen usw.

Kopie von beglaubigten Übersetzungen

Anfertigung von Kopien der beglaubigten Übersetzung.

 

 

 

 

Korrekturlesen von fremdsprachigen Texten

Revision der Grammatik und des grundlegenden Inhalts einer nicht von uns erstellten Übersetzung. Abgleich des Inhalts der Zielsprache mit dem Inhalt der Ausgangssprache. Zweisprachiges oder einsprachiges Korrekturlesen. Beinhaltet keine Druckvorstufe oder sonstige Korrektur.

 

Korrekturlesen von geändertem Text

Korrekturlesen einer von uns bereits angefertigten und abgegebenen Übersetzung, bei der der Auftraggeber nachträglich Änderungen am Ausgangstext vorgenommen hat.

 

Kreative Textanpassung

Eine Übersetzung, deren Stil die Schaffung des gewünschten Stils in Bezug auf den beabsichtigten Verwendungszweck des Zielinhalts gewährleistet.

 

Kreative Texterstellung

Erstellung kreativer Texte (Copywriting) entsprechend der Aufgabenstellung in der Zielsprache.

Lokalisierte Übersetzung

Übersetzung, die an die Zielumgebung angepasst ist.

 

Dolmetscherkosten

Mit der Dolmetscherleistung verbundene Kosten. Insbesondere: Transport, Reisezeit, Vorbereitung des Dolmetschers, Mahlzeiten, Unterkunft.

Notarielle Beglaubigung

Veranlassung der Überprüfung von Dokumenten (Vidimierung).

 

 

 

 

Fachliches Korrekturlesen des Textes

Überprüfung des zielsprachigen Inhalts auf die angemessene Verwendung der Terminologie. Überprüfung der Verwendung von fachspezifischen Begriffen anhand eines mitgelieferten oder in Auftrag gegebenen Terminologiewörterbuchs oder mitgelieferter Referenztexte. Nach der Norm ISO 17100 wird diese Korrektur als „Lektorenbewertung“ bezeichnet.

Bewertung des gesprochenen Wortes

Bewertung der Klarheit und Korrektheit des gesprochenen Wortes.

 

Post‑Editing

Nach der maschinellen Übersetzung erfolgte linguistische Überarbeitung, um die Qualität der adäquaten Übersetzungsleistung sicherzustellen.

Bewertungskorrektur

Bewertung der Qualität einer Übersetzung durch einen anderen Übersetzer.

 

 

 

Druckvorstufen‑Korrekturlesen

Eine Überprüfung des zielsprachlichen Inhalts vor der Veröffentlichung, nachdem der Text vom Kunden bearbeitet wurde. Ohne dieses Korrekturlesen kann der Zielinhalt nicht veröffentlicht werden.    Die Anzahl der Tage für das Korrekturlesen wird zur Frist für die Übersetzung mit Sprachkorrektur hinzugerechnet.

 

 

Übersetzung

Umwandlung des Inhalts der Ausgangssprache in den Inhalt der Zielsprache in schriftlicher Form zur weiteren Bearbeitung. Für die weitere Verwendung empfehlen wir ein adäquates Korrekturlesen.

 

 

Übersetzung mit Sprachkorrektur

Umwandlung von ausgangssprachlichen Inhalten in zielsprachliche Inhalte in schriftlicher Form, an denen ein Sprachkorrekturlesen (zweisprachige bilinguische Überarbeitung) vorgenommen wird.

 

 

 

 

Übersetzung mit SEO‑Unterstützung

Übersetzung von SEO‑bezogenen Website‑Texten entweder einzeln oder als umfassendes Dienstleistungspaket: Erstellung einer Keyword‑Liste für die Zielsprache, Keyword‑unterstütztes Korrekturlesen, Keyword‑konforme Übersetzung, Keyword‑konforme Website‑Analyse.

 

 

 

Übersetzung nach ISO 17100

Eine Übersetzung, die die Anforderungen der ISO 17100 erfüllt. Sie wird mit einem sprachlichen Korrekturlesen durch einen zweiten Übersetzer/Korrekturleser erstellt. Die Verfahren und Erfahrungen der Übersetzer entsprechen den Anforderungen der Norm. Die Übersetzung wird auf diese Weise angefertigt, wenn diese Leistung ausdrücklich vereinbart wurde.

 

Transkription von schriftlichem Text

Übertragung des Quellinhalts in Papierform in eine bearbeitbare Form.

Projektvorbereitung

Auftragsvorbereitung.

 

 

 

 

Simultandolmetschen

Der Dolmetscher überträgt den Redeinhalt mit Hilfe der Dolmetschtechnik unmittelbar während des Vortrags des Redners in die Zielsprache. In der Kabine sind immer zwei Dolmetscher anwesend, die Simultandolmetscher wechseln sich nach einer halben Stunde ab. Ohne Kabinendolmetschtechnik, sog. Chuchotage (Flüsterdolmetschen) oder Einsatz eines Flüsterers.

 

 

Beglaubigung einer Übersetzung

Beglaubigung einer bereits angefertigten Übersetzung. Die Übersetzung muss von dem Dolmetscher, der die Übersetzung beglaubigt, sprachlich korrigiert werden, siehe Beglaubigte Übersetzung.

 

 

 

 

 

 

 

Beglaubigte Übersetzung

Eine Übersetzung, die gemäß dem Gesetz Nr. 36/1967 Slg. über Sachverständige und Dolmetscher von einem vom zuständigen Landgericht bestellten Übersetzer (in der Sprache des Gesetzes "Dolmetscher") angefertigt wurde. Eine beglaubigte Übersetzung ist untrennbar mit dem Original oder einer beglaubigten Fotokopie des zu übersetzenden Originaldokuments zusammengeheftet und wird daher ausschließlich in Papierform und nicht elektronisch erstellt. Der Auftraggeber muss das Original oder eine beglaubigte Fotokopie des für die beglaubigte Übersetzung bestimmten Dokuments vorlegen.

Maschinelle Übersetzung

Maschinelle Übersetzung des Ausgangstextes in die Zielsprache.

 

Stilistisches Korrekturlesen

Überprüfung des zielsprachlichen Inhalts auf Eignung des Stils für den gewünschten Verwendungszweck des Zielinhalts.

 

Superlegalisierung

Sicherstellung einer höheren Authentifizierung des beglaubigten (legalisierten) Dokuments in dem Land, in dem es verwendet werden soll.

KI‑Dolmetschen

Dolmetschen mit Hilfe künstlicher Intelligenz.

 

Online‑Dolmetschen

Ferndolmetschen über das Internet. Es wird in die Leistungskategorie Konsekutivdolmetschen eingeordnet: niedrigkonsekutiv.

 

Telefondolmetschen

Telefondolmetschen. Es wird in die Leistungskategorie Konsekutivdolmetschen eingeordnet: niedrigkonsekutiv.

 

Gebärdensprachdolmetschen

Dolmetschen aus der Ausgangssprache in die Gebärdensprache der entsprechenden Sprache und umgekehrt.

 

 

Dolmetschtechnik

Bereitstellung technischer Ausrüstung für das Simultandolmetschen. Konkrete Elemente werden entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers ausgewählt.

 

Texterstellung

Erstellen von Texten auf der Grundlage von Aufträgen, ausgewählten Themen oder Schlüsselwörtern.

 

 

 

 

 

Erstellen von Untertiteln

Durchführung von Untertitelungsdiensten, entweder einzeln oder als umfassendes Dienstleistungspaket: technische Vorbereitung, die die Konvertierung des Eingabeformats und/oder die Einfügung von Untertiteln in das Video, die Transkription des gesprochenen Wortes, die Erstellung von Zeitstempeln, die Erstellung von Untertiteln mit ausgewähltem Programm, die Synchronisierung von Untertiteln mit dem Video und die zeitliche Abstimmung der Untertitel umfasst.

Voiceover: Hochwertig

Sprechen eines Textes aus einem Skript in einem professionellen Aufnahmestudio.

 

Voiceover: Low‑End

Sprechen von Text aus einem Skript unter Verwendung gängiger Technologien (Telefon, Skype usw.).

 

 

 

Erstellung eines Glossars

Erstellung eines Terminologieglossars unter Verwendung von Referenzmaterialien und Quellinhalten. Das Glossar dient als notwendiges Hilfsmittel, um die vom Kunden geforderte Fachterminologie und deren einheitliche Verwendung zu erhalten.

 

 

Erstellen eines Übersetzungsspeichers

Erstellung eines Translation Memory (TM) auf der Grundlage früherer Übersetzungen oder anderer vom Kunden zur Verfügung gestellter Referenzmaterialien, die für die Umsetzung der Übersetzung mit Hilfe von CAT‑Tools verwendet werden.

 

 

Erstellung eines stilistischen Handbuchs

Erstellung von sprachlichen/stilistischen Regeln entsprechend dem Auftragszweck (Kundenanforderungen). Das Handbuch dient als notwendiges Hilfsmittel, um den vom Kunden gewünschten Stil zu erhalten.

 

Probeübersetzung

Übersetzung eines kleinen Teils des Auftrags, auf dessen Grundlage der Auftraggeber beschließt, ob er den gesamten Auftrag vergibt.

 

 

Rückübersetzung

Übersetzung nach der Übersetzung: Wir übersetzen den von uns übersetzten Inhalt zurück in den Inhalt der Ausgangssprache. Erfolgt durch zwei Übersetzer. Sie ist kein Ersatz für das Korrekturlesen.

 

 

 

Rechnungseinheit

 

 

Abkürzungen

 

Normseite

NS

Alle 1800 Anschläge (laut MS Word: 1800 Zeichen einschließlich Leerzeichen).

Physische Seite

FS

Eine Seite eines physischen Dokuments (Ausdrucks), unabhängig von der Textmenge auf dieser Seite.

Wort

Wort

Ein Zeichen oder eine Folge von Zeichen, die durch Leerzeichen getrennt sind.

Stück

KS

Eine Zusammenfassung der realisierten Gesamtmenge.

Gewichtiges Wort

VS

Ein Wort, in dem sich der Grad der Übereinstimmung der Ausgangswörter widerspiegelt.

Zeichen

Zeichen

Ein Buchstabe, eine Zahl oder jede andere anschauliche Darstellung eines Begriffs.

Stunde

Hod

Jede angefangene Stunde.

1/2 Tag

1/2 Tag

Mehr als eine Stunde, aber weniger als 4 Stunden.

Tag

Tag

Mehr als 4 Stunden, aber höchstens 8 Stunden.

III. Schriftform und Zustellung von Schriftstücken

  1. Unter schriftlichen Handlungen im Sinne dieser AGB, im Folgenden auch als „Schriftstück" und/oder „Schriftform" und/oder „Schriftlich" bezeichnet, ist neben den Schriftstücken in Papierform auch Folgendes zu verstehen:
  • Handlungen per elektronische Post (nachstehend auch „E‑Mail" genannt),
  • über das elektronische Bestellformular und/oder das Bestellsystem im Kundenportal des Informationssystems des Auftragnehmers, im Folgenden auch als „E‑Mail" bezeichnet, vorgenommen werden.
  1. Im Falle einer E‑Mail, die von einer anderen elektronischen Adresse als der im Vertrag angegebenen elektronischen Adresse gesendet wird, ist die Schriftform gewahrt, wenn die E‑Mail Folgendes enthält:
  • eine elektronische Signatur, die nach dem Verfahren besonderer gesetzlicher Vorschriften erstellt wurde, im Folgenden „Signatur" genannt, und/oder
  • die vom Auftragnehmer vergebene Angebots‑ oder Bestell‑ oder Auftragsnummer, die für diese Zwecke als vereinbartes Passwort gilt. Wenn eine E‑Mail oder eine angehängte Datei eine Angebots‑ oder Bestellnummer für den Auftrag oder eine Bestellung enthält, gilt zwischen den Parteien die unwiderlegbare Vermutung, dass die betreffende Vertragspartei, in deren Namen sie gesendet wurde, die E‑Mail mit derselben Wirkung bestätigt hat, als wäre sie eine Signatur. Die Vertragspartei (gemeint ist der Auftraggeber) haftet für alle Schäden, die der anderen Vertragspartei (gemeint ist der Auftragnehmer) durch die missbräuchliche Verwendung des Passworts entstehen.

IV. Vertragsverhältnis

  1. Das Vertragsverhältnis, im Folgenden auch „Vertrag" genannt, zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt insbesondere auf der Grundlage einer der folgenden Möglichkeiten zustande:
  • abgeschlossener Rahmenvertrag und gemäß dem Rahmenvertrag abgeschlossene Einzelwerkverträge,
  • vom Auftragnehmer erstellte Bestellungen, die der Auftraggeber bestätigt und an den Auftragnehmer zurücksendet,
  • auf der Grundlage eines vom Auftragnehmer erstellten Angebots, das der Auftraggeber bestätigt und an den Auftragnehmer zurücksendet,
  • schriftliche Anfragen des Auftraggebers mit Schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer.
  1. Das Vertragsverhältnis wird insbesondere durch folgende elektronische Kommunikation geschlossen: Per E‑Mail, über das Kundenportal des Auftragnehmers oder in Papierform.
  2. Die AGB bilden einen integralen Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer und sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Abweichende Regelungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Vertrag haben Vorrang vor den Formulierungen in diesen AGB.

 

  1. Die AGB des Auftragnehmers haben im Hinblick auf die Art des Vertragsverhältnisses (der Auftragnehmer erbringt eine Leistung besonderer Art, die besondere Vorkehrungen erfordert) Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, es sei denn, der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sieht ausdrücklich etwas anderes vor.
  2. Aus den Schriftstücken, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bei Vertragsabschluss übermittelt werden, müssen die folgenden Tatsachen hervorgehen, und der Vertrag muss daher die unten aufgeführten Angaben enthalten:
  • Identifizierung des Auftraggebers, d. h. Firmenname, ID‑Nr, und/oder Vor‑ und Nachname, Anschrift des Auftraggebers,
  • Spezifikation der Dienstleistung, ob es sich um Übersetzungen, Korrekturlesen, Datendienste oder Dolmetschen handelt;
  • Ausgangs‑ und/oder Zielsprache, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistung relevant ist,
  • das gewünschte Fertigstellungsdatum, d. h. das Lieferdatum der Übersetzung, des Korrekturlesens, sonstiger damit verbundener Dienstleistungen oder das gewünschte Datum und die Uhrzeit des Dolmetschens,
  • gewünschte Art der Lieferung oder Erbringung der bestellten Dienstleistung,
  • Kontaktperson für die Kommunikation mit dem Auftraggeber,
  • Zweck, für den die Dienstleistung genutzt werden soll.

Wenn der Zweck der Dienstleistung im Vertrag nicht angegeben ist und die Dienstleistung ohne Berücksichtigung des vom Auftraggeber beabsichtigten Zwecks erbracht wird, ohne dass der Auftragnehmer darüber informiert wurde, stellt dies keinen Mangel der Dienstleistung im Sinne von Art. VI. dieser AGB dar und der Kunde hat in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Mängelhaftung für Mängel der Dienstleistung,

  • Informationen darüber, ob das entstandene Werk, z. B. eine Übersetzung, zur Veröffentlichung (in gedruckter und/oder elektronischer Form) verwendet wird.

Ist dies der Fall muss der Vertrag auch die Beauftragung eines speziellen Bearbeitungsprozesses für die Übersetzung von Texten enthalten, die für den Druck bestimmt sind, (insbesondere neben der Übersetzung ein angemessenes Lektorat und Druckvorstufen‑Korrekturlesen). Ist dieser Zweck in der Bestellung nicht angegeben und/oder wird dieser spezielle Bearbeitungsprozess nicht bestellt, so stellt dies keinen Mangel der Leistung im Sinne von Art. VI. dieser AGB dar und der Auftraggeber hat in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Haftung für Mängel der Dienstleistung,

  • Auskunft darüber, ob das Werk (insbesondere bei Übersetzungen) Fach‑ und sonstige Spezialbegriffe, Abkürzungen usw. enthält, im Folgenden „Terminologie" genannt.

Im positiven Fall hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Wörterbuch der erforderlichen Terminologie in der betreffenden Sprache zu übergeben und/oder dem Auftragnehmer Hilfsmaterialien zur Verfügung zu stellen und/oder im Vertrag den Namen und die Kontaktdaten der Person anzugeben, die für die Konsultation der Terminologie und die Beauftragung eines professionellen Korrekturlesens zuständig ist. Unterlässt der Auftragnehmer dies und verwendet er unwissentlich eine andere als die vom Auftraggeber vorgesehene Terminologie, so stellt dies keinen Mangel der Leistung im Sinne von Art. VI. dieser AGB dar und der Kunde hat in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Haftung für Mängel der Dienstleistung,

  • Angaben darüber, ob der Übersetzungsauftrag der ISO 17100 entsprechen soll.

Wenn dies nicht ausdrücklich angegeben ist, muss der Auftrag nicht gemäß ISO 17100 ausgeführt werden. Wird dieses spezielle Verfahren nicht bestellt, so stellt dies keinen Mangel der Leistung im Sinne von Art. VI. dieser AGB und der Auftraggeber hat in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Haftung für Mängel der Dienstleistung.

V. Auftragserfüllung

  1. Der Auftragnehmer erfüllt den Vertrag ordnungsgemäß, wenn die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen dem Vertrag entsprechen und innerhalb der vereinbarten Zeit erbracht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftrag an dem Ort und/oder auf die im Vertrag angegebene Art und Weise zu akzeptieren.
  2. Der Auftrag wird pünktlich ausgeführt:
    1. Im Falle eines Auftrags in Papierform:
      • am Tag, an dem der Auftrag zur physischen Abnahme durch den Auftraggeber bereit liegt,
      • bei Sendungen, die persönlich und/oder per Kurierdienst zugestellt werden, das Datum der Versandbestätigung oder des Empfangs durch den Kurierdienst,
      • bei gewöhnlichen Postsendungen, die über einen Postlizenzinhaber zugestellt werden, das Aufgabedatum,
      • bei eingeschriebenen Sendungen, die über einen Postlizenzinhaber zugestellt werden, das auf der Aufgabebestätigung angegebene Datum.
    2. Bei E‑Mail:
      • am Tag der Absendung der E‑Mail durch den Auftragnehmer mit der elektronischen Form des Auftrags.
    3. Bei Speicherung auf dem Kundenportal des Auftraggebers oder einem anderen vereinbarten Speicherungsort:
      • der Tag der Hinterlegung des ausgeführten Auftrags durch den Auftragnehmer.
    4. beim Dolmetschen durch die Erbringung der vertragsgemäßen Dolmetscherleistung.
    5. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die Annahme des Auftrags unverzüglich schriftlich zu bestätigen, insbesondere:
      • bei Übersetzungen/Korrekturlesen oder einer anderen damit verbundenen schriftlichen Dienstleistung,
      • im Falle des Dolmetschens durch Schriftlich durch Bestätigung des Formulars „Dolmetschprotokoll" des Auftragnehmers,
      • wenn der Auftraggeber Nutzer des Kundenportals des Auftraggebers ist, gilt neben der schriftlichen Bestätigung auch der elektronische Eintrag des Auftragnehmers auf dem Portal des Auftraggebers als Nachweis der Annahme.
    1. Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Schriftlichen Bestätigung der Annahme des Auftrags gemäß den AGB nicht nach, so gilt der Auftrag als ordnungsgemäß und rechtzeitig angenommen, wenn er nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der Frist für die Schriftliche Übermittlung des

    Auftrags beim Auftragnehmer einen Einwand gegen die Verzögerung der Erbringung der Dienstleistung erhoben hat.

    1. Kann das Ergebnis des Auftrags, der eine Übersetzung / ein Korrekturlesen oder andere damit zusammenhängende Dienstleistungen zum Gegenstand hat, aus schwerwiegenden Gründen nicht auf die vereinbarte Art und Weise geliefert werden kann, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine andere Art der Lieferung zu wählen und den Auftraggeber darüber zu informieren. Entsteht aus Gründen seitens des Auftraggebers die Notwendigkeit einer Ersatzlieferung, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die entstandenen Kosten zu erstatten.
    2. Falls der Auftraggeber den ordnungsgemäß ausgeführten Auftrag nicht annimmt und/oder seine Lieferung verhindert, entsteht der Anspruch auf seine Bezahlung an den Auftragnehmer in dem Moment, in dem er zur Lieferung bereit war.
    3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie den Auftrag entschädigungslos zu vernichten, wenn der Auftraggeber den Auftrag nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der Ausführung in Besitz nimmt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die mit der Lagerung des Auftrags verbundenen Kosten in Höhe von mindestens 100 CZK pro Monat in Rechnung zu stellen.

    VI. Mängelhaftungsansprüche aus dem Vertrag und Fristen für deren Geltendmachung und Streitbeilegung

    1. Der Vertrag ist mangelhaft, wenn er nicht vertragsgemäß erbracht wurde.
    2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängelansprüche aus dem Auftrag unverzüglich nach deren Feststellung ab dem Zeitpunkt der Auftragserfüllung gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel an der Dienstleistung schriftlich geltend zu machen.
    3. Ansprüche auf Mängelhaftung für die Dienstleistung erlöschen, wenn sie aus Gründen geltend gemacht werden, die durch den Vertrag und/oder diese AGB ausgeschlossen sind, und/oder nach Ablauf der gesetzlichen oder in diesen AGB vorgesehenen Frist.
    4. Bei der Geltendmachung der Mängelhaftung für den Auftrag hat der Auftraggeber Folgendes anzugeben und/oder beizufügen:
    • den Grund der Geltendmachung,
    • den Zeitpunkt und die Art und Weise der Feststellung des Mangels/der Mängel,
    • eine Beschreibung des/der Mängel(s) und die Häufigkeit seines/ihres Auftretens,
    • im Falle einer Reklamation wegen eines Mangels der Dolmetschdienstleistung die unbearbeitete Audio‑ und/oder audiovisuelle Aufnahme,
    • Konzept der vom Auftraggeber gewünschten Lösung.
    1. Erkennt der Auftragnehmer einen Mangel des Auftrags an, so hat er den festgestellten Mangel zu beseitigen und dem Auftraggeber eine Korrektur der ausgeführten Übersetzung oder das Lektorat oder andere damit zusammenhängende Dienstleistung zu übermitteln. Ist dies aufgrund der Art der erbrachten Leistung nicht möglich, gewährt der Auftragnehmer einen angemessenen Preisnachlass auf den Auftragspreis ohne Mehrwertsteuer, dessen Höhe vom Auftragnehmer unter Berücksichtigung des Verhältnisses der markierten inhaltlichen Mängel zum Umfang des übersetzten Inhalts festgelegt wird. Eine Ermäßigung nach diesem Absatz kann bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des Preises der Dienstleistung gewährt werden.
    2. Der Auftraggeber kann keine Mängelhaftung für Übersetzungen/Korrekturlesen oder andere damit zusammenhängende Dienstleistungen geltend machen, wenn der Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags verpflichtet ist, über alle Unterlagen und Ergebnisse aus der Ausführung des Auftrags zu verfügen und/oder wenn der Auftragnehmer nicht in der Lage ist, diese Unterlagen und Ergebnisse zum Zweck der Beurteilung der Berechtigung solcher Ansprüche aufzubewahren, z. B. bei der Bearbeitung

    Des Auftrags auf dem Server des Auftraggebers.

    1. Der Auftragnehmer haftet für etwaigen Schäden, die durch Mängel des Auftrags verursacht werden, bis zur Höhe des Auftragspreises ohne Mehrwertsteuer.
    2. Für den Fall, dass es zwischen den Vertragsparteien zu Streitigkeiten über die Berechtigung von rechtzeitig geltend gemachten Mängelhaftungsansprüchen des Auftraggebers nach diesen AGB kommt, vereinbaren die Vertragsparteien:
    • diese Streitigkeit zunächst außergerichtlich in Form eines Gutachtens eines unabhängigen Dolmetschers aus dem vom Justizministerium der Tschechischen Republik geführten Verzeichnis der Sachverständigen und Dolmetscher beizulegen, den die Vertragsparteien einvernehmlich auswählen,
    • wenn das Gutachten des unabhängigen Dolmetschers gegen den Auftragnehmer ausfällt und der Auftragnehmer mit dem Ergebnis des Gutachtens einverstanden ist, hat der Auftraggeber Anspruch auf einen Preisnachlass auf den Auftragspreis, dessen Höhe vom Auftragnehmer unter Berücksichtigung des Verhältnisses der angegebenen inhaltlichen Mängel zum Umfang des übersetzten Inhalts festgelegt wird. Der Preisnachlass nach diesem Absatz kann bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des Preises der Dienstleistung gewährt werden.
    • im Falle des Dolmetschens gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Preisnachlass auf den Auftragspreis, der dem im vorstehenden Absatz dieser AGB vorgesehenen Preisnachlass entspricht.
    1. Kann die Streitigkeit nicht außergerichtlich beigelegt werden oder einigen sich die Vertragsparteien nicht auf die Auswahl eines unabhängigen Dolmetschers oder ist eine der Vertragsparteien mit dem Ergebnis des Gutachtens des unabhängigen Dolmetschers nicht einverstanden, so wird die Streitigkeit aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag durch ein Gerichtsverfahren beigelegt.

    VII. Außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten

    1. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, hat er als natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit oder im Rahmen ihrer selbständigen Berufsausübung handelt, im Folgenden auch „Verbraucher" genannt, einen Vertrag mit dem Auftragnehmer  abgeschlossen und kommt es zu einer Verbraucherstreitigkeit zwischen dem Verbraucher und dem Auftragnehmer, hat der Verbraucher das Recht auf eine außergerichtliche Streitbeilegung. Das Subjekt der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus dem Vertrag ist das tschechische Gewerbeaufsichtsamt (Štěpánská 567/15, 120 Prag 2), wenn die Dienstleistung von Aspena, s.r.o., mit Sitz in Gorkého 15, 60200 Brno, Slovenská obchodná inspekcia (P. O. BOX 29, Bajkalská 21/A, 827 99 Bratislava, wenn die Dienstleistung von Aspena, s.r.o., mit Sitz in Trnavská cesta 5, 83104 Bratislava, Slowakische Republik, erbracht wird. Alle Einzelheiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung finden Sie auf der Website der Tschechischen Handelsinspektion: coi.cz und der Slowakischen Handelsinspektion www.soi.sk.
    2. Bei Streitigkeiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, der als Verbraucher in ein Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer eintritt, gelten die Bestimmungen dieser AGB über die Rechtswahl für das Vertragsverhältnis und die Bestimmung des Gerichts zur Streitbeilegung in Bezug auf Verbraucherrechte nach dem gemäß der allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften bestimmten Recht.

    VIII. Preisgestaltung, Rechnungsstellung und Fälligkeit

    1. Die Preisgestaltung, im Folgenden als „Auftragspreis" bezeichnet, wird im Vertrag als Einheitspreis und/oder als vorläufiger, geschätzter Gesamtpreis festgelegt.
    2. Die Mehrwertsteuer oder eine ähnliche Steuer in gesetzlicher Höhe kann dem Preis hinzugerechnet werden, wenn dies durch allgemein verbindliche Vorschriften vorgeschrieben ist.
    3. Ist der Auftragspreis als Einheitspreis und/oder als Stückpreis festgelegt und ist der Gesamtpreis vorläufig, z. B. weil er beispielsweise nur auf einer Schätzung der Anzahl der Einheiten beruhte, so ist für die Berechnung des Endpreises die Stückzahl in der Zielsprache und/oder der Umfang der tatsächliche erbrachten Arbeiten und Kosten des Auftragnehmers maßgebend.
    4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch in vertraglich nicht vereinbarten Fällen die Zahlung von Teil‑ oder Vollbeträgen im Voraus zu verlangen und ist verpflichtet, dem Auftraggeber zu diesem Zweck Steuerbelege auszustellen. Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind diese Steuerbelege innerhalb der auf ihnen angegebenen Frist fällig und zahlbar.
    5. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber am Tag der steuerpflichtigen Leistung einen Steuerbeleg, nachstehend „Rechnung" genannt, aus.
    6. Die Bestellnummer oder eine andere Registrierungsnummer des Auftraggebers, deren Angabe der Auftraggeber auf der Rechnung oder anderen Dokumenten fordert, wird nur zu Registrierungszwecken angegeben und stellt keine Rechtshandlung mit Auswirkungen auf den Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer dar.
    7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Rechnung innerhalb der Fälligkeitsfrist, die ‑ abgesehen von der Begleichung von Vertragsstrafen ‑ 14 Tage ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung beträgt, zu begleichen und seine Zahlung ordnungsgemäß zu kennzeichnen.
    8. Verlangt der Auftraggeber, dass eine Rechnung auf eine andere Person ausgestellt wird, so haftet er für die Zahlung des Preises zusätzlich zu dieser Person, bis die andere Person den entsprechenden Betrag gezahlt hat. Der Auftraggeber bestätigt dem Auftragnehmer diese Verpflichtung schriftlich. Der Auftragnehmer kann die Erbringung der Dienstleistungen bis zur Erteilung der erforderlichen Bestätigung aussetzen. Wenn die andere Person den Preis nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig bezahlt, ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne weitere Aufforderung einen Steuerbeleg auszustellen, und der Auftraggeber verpflichtet sich, den Preis innerhalb der vom Auftragnehmer festgesetzten Frist zu bezahlen.
    9. Als Zahlung im Sinne dieser AGB gilt die Gutschrift des entsprechenden Betrages auf dem Konto des Auftragnehmers.
    10. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des geschuldeten Betrags für jeden angefangenen Verzugstag zu zahlen. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Verzugszinsen bleibt von der Vertragsstrafe unberührt.
    11. Bei Zahlungsverzug wird die Zahlung des Auftraggebers, unabhängig von ihrer Bezeichnung durch den Auftraggeber, zunächst auf die älteste Schuld angerechnet, und zwar zuerst auf die Verzugszinsen und Vertragsstrafe(n), und der verbleibende Teil der Zahlung auf die Hauptschuld.
    12. Gerät der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer mit der Bezahlung der Rechnung für eine teilweise oder vollständige Vorauszahlung gegenüber dem darin angegebenen Fälligkeitsdatum und/oder mit der Bezahlung eines anderen Betrages für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum des Betrages in Verzug, so ist der Auftragnehmer das berechtigt:
    • vom Vertrag zurückzutreten, mit der Maßgabe, dass im Falle eines Vertrags mit längerer Laufzeit in diesem Falle alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags mit längerer Laufzeit noch nicht ausgeführten Unterverträge zum Zeitpunkt des Rücktritts erlöschen, und/oder
    • den Vertrag zu kündigen und/oder
    • vom Auftraggeber eine Sicherheit für seine bestehenden und künftigen Forderungen zu verlangen, wobei der Auftragnehmer über die Eignung und/oder Angemessenheit einer solchen Sicherheit entscheidet; und/oder
    • die Erbringung seiner Dienstleistungen an den Auftraggeber bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen auszusetzen, auch für bis dahin nicht erfüllte Verträge, oder seine Dienstleistungen an den Auftraggeber nicht zu erbringen, ohne dass dies als Vertragsverletzung durch den Auftragnehmer angesehen wird. In einem solchen Fall verlängern sich alle in den Verträgen festgelegten und noch nicht erfüllten Leistungsfristen um den Zeitraum des Zahlungsverzugs.
    1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dritten zur Geltendmachung seiner Forderungen gegen den Auftraggeber zu ermächtigen und zu diesem Zweck gegebenenfalls die personenbezogenen Daten des Auftraggebers und die Daten über die Forderungen im erforderlichen Umfang an den Dritten zu übermitteln. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit diesem Dritten als ordnungsgemäß bevollmächtigter Inkassobevollmächtigter des Auftragnehmers zu verhandeln. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, seine Forderung an Dritte abzutreten.

    IX. Grundsätze der Zusammenarbeit

    1. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, bei der Kommunikation untereinander stets die Angebots‑/Auftragsnummer anzugeben.
    2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Unterlagen, Materialien und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, und zwar:
    • im Falle von Übersetzungen/Korrekturen oder anderen damit zusammenhängenden Dienstleistungen vor oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses,
    • im Falle von Dolmetschleistungen innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Termin der Verdolmetschung. Unterlässt der Auftraggeber dies, so haftet der Auftragnehmer nicht, z. B. für einen Auftragsmangel aufgrund der Verwendung falscher Terminologie,
    • der vom Auftraggeber an den Auftragnehmer gelieferte Ausgangstext muss inhaltlich, terminologisch und sprachlich verständlich sein und in einer lesbaren und klaren Form vorliegen. Entspricht der Ausgangstext nicht diesen Anforderungen, haftet der Auftragnehmer weder für die Richtigkeit der Übersetzung noch für direkte und/oder indirekte Schäden, die dem Auftraggeber infolge einer fehlerhaften Übersetzung / eines fehlerhaften Korrekturlesens oder anderer damit zusammenhängenden Dienstleistungen eines solchen Ausgangstextes entstehen, wobei dies in einem solchen Fall keinen Mangel des Auftrags im Sinne dieser AGB darstellt,
    • Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftraggeber auf die Mängel des Ausgangstextes hinzuweisen und einen korrigierten oder lesbaren Text, eine Erklärung oder ein Layout zu verlangen. Bis zur Vorlegung des neuen Textes, der neuen Erklärung oder des neuen Layouts durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung des Auftrags zu unterbrechen, wobei sich die Zeit dieser Unterbrechung um die Zeit der Fertigstellung des Auftrags verlängert.
    1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich nach Eintritt eines der folgenden Ereignisse zu informieren, dass:
    • die Unterlagen für die Bearbeitung des betreffenden Auftrags nicht und/oder unvollständig oder beschädigt eingegangen sind und/oder
    • die eingereichten Dokumente nicht mit den in der Bestellung angegebenen Daten übereinstimmen (z. B. Dateigröße, Sprache usw.) und/oder
    • Umstände eingetreten sind, die die rechtzeitige Lieferung des Auftrags an den Auftraggeber gefährden könnten.
    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, einschließlich der Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung des vereinbarten Preises, beeinträchtigen könnten, sowie darüber, dass er sich in Liquidation befindet und/oder zum Insolvenzschuldner im Sinne des Insolvenzgesetzes geworden ist.
    2. Wenn es sich bei dem Auftrag um eine Übersetzung/ein Korrekturlesen oder andere damit verbundene Dienstleistungen handelt:
    • der Auftragnehmer haftet nicht für die Einheitlichkeit und Richtigkeit der Terminologie oder der grafischen Gestaltung, insbesondere wenn der Auftrag auf mehrere Quellen/Bearbeiter (Übersetzer, Korrekturleser usw.) aufgeteilt ist, es sei denn, diese Vereinheitlichung ist ausdrücklich im Vertrag vereinbart,
    • Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den erstellten Text zur Veröffentlichung zu verwenden, wenn er vom Auftragnehmer als Probeübersetzung ausgefertigt wurde.
    1. Wenn es sich bei dem Auftrag um Dolmetschen handelt,
    • ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Dolmetscher weitere Tätigkeiten über den Rahmen des Vertrages zu verlangen (z.B. schriftliche Übersetzungen, Sitzungsprotokolle, Führungs‑ und Organisationsdienste),
    • Der Auftraggeber ist verpflichtet:
    • die der Art des Dolmetschens angemessenen Bedingungen zu schaffen, einschließlich technischer Unterstützung, es sei denn, er hat dies beim Auftragnehmer bestellt,
    • wenn der Auftragnehmer sich verpflichtet hat, die Dolmetschtechnik zu liefern, dem Auftragnehmer rechtzeitig Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren, in denen die Dolmetscheranlage installiert wird,
    • den Transport des Dolmetschers vom vereinbarten Ort zum Ort der Vertragserfüllung und zurück mit einem geeigneten Transportmittel unter Berücksichtigung der Entfernung der Orte sicherzustellen,
    • wenn der Auftragnehmer die Beförderung des Dolmetschers übernimmt, dem Auftragnehmer die Reisekosten einschließlich Verpflegung in voller Höhe gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erstatten,
    • die Unterbringung des Dolmetschers auf eigene Kosten in einem Einzelzimmer mit Sanitäreinrichtung sicherzustellen,
    • wenn der Auftragnehmer die Unterkunft für den Dolmetscher sicherstellt, dem Auftragnehmer die Kosten für die Unterbringung zu erstatten,
    • dem Dolmetscher eine Essens‑ und Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu gewähren, spätestens jedoch nach viereinhalb Stunden Dolmetschzeit.
    • als Dolmetschtag gelten 8 Stunden einschließlich Pausen,
    • Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Vergütung der vom Dolmetscher versäumten Zeit und für die im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Dolmetschleistung aufgewendeten Reisezeit.

    X. Sonderbestimmungen

    1. Der Auftraggeber erklärt, dass er berechtigt ist, über das Werk im Einklang mit dem Gesetz Nr. 121/2000 Slg. über das Urheberrecht in seiner geänderten Fassung zu verfügen; der Auftragnehmer haftet nicht für Folgen im Zusammenhang mit der Verletzung von Urheberrechtsvorschriften oder anderen Vorschriften bezüglich des Rechts auf geistiges Eigentum.
    2. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu, dass die Ansprüche der Autoren der dem Auftragnehmer zur Übersetzung oder zum Dolmetschen vorgelegten Texte ordnungsgemäß geregelt worden sind bzw. werden, und dass der Auftraggeber, falls Ansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, diese im eigenen Namen regeln wird und dem Auftragnehmer jede notwendige Unterstützung bei der Verteidigung seiner Interessen gewährt.
    3. Der Auftraggeber darf sich ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers in geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere in Bezug auf den aktuell bearbeiteten Auftrag, nicht an den Übersetzer oder Dolmetscher oder einen anderen Auftragsverarbeiter wenden.
    4. Kommt es mit Zustimmung des Auftragnehmers zu einer Kontaktaufnahme zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragsverarbeiter, so darf der Auftraggeber mit diesem keine Fragen im Zusammenhang mit dem Vertrag und den Geschäftsbedingungen der Vertragsparteien erörtern und muss den Auftragnehmer unverzüglich über die Absicht eines neuen Vertrags oder die Notwendigkeit einer Änderung der Vertragsbedingungen informieren.
    5. Verstößt der Auftraggeber gegen eine der in diesem Artikel der AGB genannten Verpflichtungen, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100.000,‑ CZK für jeden einzelnen, auch wiederholten Fall der Pflichtverletzung zu zahlen. Die vom Auftragnehmer dem Auftraggeber in Rechnung gestellte Vertragsstrafe ist innerhalb von 14 Tagen nach Übermittelung ihrer Berechnung zu zahlen, wobei die bezahlte Vertragsstrafe in keinem Zusammenhang mit dem Ersatz des verursachten Schadens steht.
    6. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name/Firmenname in den Marketing‑ und Verkaufsunterlagen des Auftragnehmers genannt wird.

    XI. Vertraulichkeitsverpflichtung

    1. Die nachstehend in diesem Artikel beschriebene Verpflichtung des Auftragnehmers gilt für den Fall, dass zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer keine besondere Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen wurde oder wird, unabhängig von ihrer derzeitigen oder künftigen Bezeichnung.
    2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, gegenüber Personen außerhalb des Auftraggebers, mit Ausnahme der Auftragsverarbeiter, strengste Vertraulichkeit über alle Informationen zu wahren, und zwar über:
    • Kunden, von denen er bei seiner Tätigkeit für den Auftraggeber Kenntnis erlangt,
    • Kunden und Partner des Auftraggebers, von denen er bei der Ausführung des Auftrags Kenntnis erlangt,
    • den Inhalt der Ausgangsmaterialien und der ausgefertigten Übersetzungen oder Dolmetschdienste.
    1. Informationen, die nachweislich mindestens eines der folgenden Merkmale aufweisen, fallen nicht unter die Geheimhaltungspflicht:
    • sie sind bereits vor der Offenlegung öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich,
    • die Informationen müssen einem Dritten aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung offengelegt werden und/oder wurden durch eine Entscheidung und/oder Maßnahme einer Behörde, der sich der Auftragnehmer unterwerfen musste, erzwungen.

    XII. Verarbeitung von personenbezogenen Daten

    1. Angesichts der Tatsache, dass der Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags personenbezogene Daten natürlicher Personen für den Auftraggeber im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz‑Grundverordnung ‑ im Folgenden „GDPR") verarbeitet, gilt der Auftraggeber ferner als Verantwortlicher und der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 der GDPR. Der Vertrag gilt auch als Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten.
    2. Gegenstand des Vertrags über die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Verpflichtung des Auftragsverarbeiters, für den Verantwortlichen personenbezogene Daten zu verarbeiten, zu denen der Auftragsverarbeiter auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrags Zugang erhält.
    3. In Übereinstimmung mit dem Vorstehenden erklärt der Auftraggeber, dass er der Verantwortliche für personenbezogenen Daten im Sinne der GDPR ist. Der Verantwortliche erklärt, dass personenbezogene Daten wie Vorname, Zuname und weitere andere, die Identifikation einer konkreten natürlichen Person ermöglichende Daten vom Verantwortlichen gemäß der GDPR erhoben und verarbeitet werden, richtig sind, dem festgelegten Zweck entsprechen und ihrem Umfang nach für die Erfüllung des festgelegten Zwecks erforderlich sind.
    4. Der Verantwortliche erklärt des Weiteren, dass er berechtigt ist, den Auftragsverarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im vertraglich festgelegten Umfang, zu einem vertraglich festgelegten Zweck und für unbedingt notwendige Dauer im Sinne der GDPR zu beauftragen.
    5. Der Verantwortliche ermächtigt den Auftragsverarbeiter, personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag für die Dauer des Vertrags zu verarbeiten.
    6. Der Verarbeiter wird personenbezogene Daten insbesondere durch vorübergehende Speicherung und Übermittlung in elektronischer und Papierform verarbeiten.
    7. Der Verantwortliche ist sich bewusst, dass aus den Unterlagen, die er dem Auftragsverarbeiter als Auftragnehmer für Übersetzungs‑, Dolmetsch‑ und sonstige Sprach‑ oder damit verbundenen Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags zur Verfügung stellt, nicht immer das Vorkommen und der Umfang personenbezogener Daten natürlicher Personen ersichtlich sind, so dass deren Identifizierung vom Auftragsverarbeiter bei der Durchführung seiner üblichen und verfahrensmäßig festgelegten Tätigkeiten und Verfahren in Übereinstimmung mit dem Gegenstand der Leistung im Rahmen dieses Vertrags in angemessener Weise verlangt werden kann. Der Verantwortliche verpflichtet sich gegenüber dem Auftragsverarbeiter, den Auftragsverarbeiter unverzüglich zu benachrichtigen und zu kennzeichnen, sobald er Kenntnis vom Vorhandensein und vom Umfang personenbezogener Daten natürlicher Personen in den übermittelten Unterlagen erlangt.
    8. Der Verantwortliche ist verpflichtet, dem Auftragsverarbeiter unverzüglich nach dessen Aufforderung alle schriftlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung der Verpflichtungen des Auftragsverarbeiters aus diesem Vertrag erforderlich sind.
    9. Der Auftragsverarbeiter ist gemäß der Bestimmung des Art. 33 Absatz 2 der GDPR verpflichtet, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten dem Verantwortlichen unverzüglich zu melden, sobald er von der Verletzung Kenntnis erlangt. Die Benachrichtigung erfolgt gemäß den Anweisungen des Auftraggebers, wenn nicht, dann per Telefon und/oder E‑Mail an die Adresse des Auftraggebers.
    10. Die Informationspflicht gemäß Art. 13 und Art. 14 der GDPR in Bezug auf betroffene Personen, deren personenbezogene Daten im Rahmen des Vertrags verarbeitet werden, wird von dem Verantwortlichen wahrgenommen.
    11. Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter vereinbaren, dass der Auftragsverarbeiter nach eigenem Ermessen andere Auftragsverarbeiter als Unterauftragnehmer für Übersetzungs‑, Dolmetsch‑ und andere Sprach‑ oder verwandte Dienstleistungen in die Verarbeitung personenbezogener Daten einbinden kann. Der Auftragsverarbeiter muss diesen weiteren Auftragsverarbeitern die gleichen Datenschutzverpflichtungen auferlegen, die er selbst gegenüber dem Verantwortlichen im Rahmen des Vertrags hat.
    12. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, in Übereinstimmung mit der GDPR und anderen gesetzlichen Bestimmungen bei der vertragsgemäßen Leistung mit professioneller Sorgfalt zu handeln, die Anweisungen des Verantwortlichen zu befolgen und die Interessen des Verantwortlichen zu wahren.
    13. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen zu verarbeiten, einschließlich der Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaates, dem der Verantwortliche unterliegt, erforderlich.
    14. Sobald der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Vertrags erlischt, werden die personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet. In diesem Falle werden die Daten nach Anweisung des Verwalters und gemäß der GDPR vernichtet.
    15. Informationen über die Verarbeitung und den Schutz der personenbezogenen Daten des Auftraggebers finden Sie unter https://www.aspena.de/information‑fuer‑kunden.

    XIII. Beendigung des Vertrags

    1. Der Vertrag kann auf die nach geltendem Recht zulässige Art und Weise und/oder wie im Vertrag und/oder diesen AGB angegeben gekündigt werden.
    2. Die Vertragsparteien können den Vertrag durch schriftliche Vereinbarung ändern oder kündigen. In diesem Fall gelten die Regeln für das Zustandekommen des Vertrags sinngemäß auch für seine Änderung oder Beendigung.
    3. Die Vertragsparteien können wie folgt den Vertrag einseitig wie folgt kündigen:
    • Der Auftragnehmer ist berechtigt, Schriftlich vom Vertrag zurückzutreten
    • im Falle, dass nach Vertragsabschluss seinerseits unüberwindbare Hindernisse auftreten, die die Erbringung der Dienstleistung verhindern,
    • im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Auftraggeber, der Konkursfeststellung und der Konkurserklärung über das Vermögen des Auftraggebers.
    • Der Auftraggeber kann den Vertrag durch Zahlung einer Abfindung an den Auftragnehmer kündigen, was als „Vertragsauflösung" bezeichnet wird:
    • im Falle einer Übersetzung (oder eines Lektorat oder anderer damit zusammenhängender Dienstleistungen), mit deren Ausführung der Auftragnehmer noch nicht begonnen hat, 20 % des Auftragspreises, höchstens jedoch 1.500 CZK,
    • im Falle einer Übersetzung (oder eines Lektorats oder anderer damit zusammenhängender Dienstleistungen), an der der Auftragnehmer bereits angefangen hat, zu arbeiten, 20 % des Auftragspreises zuzüglich des Preises des bereits übersetzten Textes (oder der Korrektur oder anderer damit zusammenhängender Dienstleistungen), der im Verhältnis zum vereinbarten Preis des gesamten Auftrags bestimmt wird, höchstens jedoch 100 % des Preises des gesamten Auftrags,
    • im Falle eines Rücktritts mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn 50 % des Auftragspreises und alle bereits angefallenen Kosten für das Dolmetschen,
    • im Falle eines Rücktritts weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn des Dolmetschens 100 % des Auftragspreises und alle bereits bei der Durchführung des Dolmetschens entstandenen Kosten. 

    XIV. Schlussbestimmungen

    1. Sofern im Vertrag und in den AGB nichts anderes vereinbart ist, gilt für die sich aus dem Vertrag ergebenden Beziehungen
    • das anwendbare Recht der Tschechischen Republik, wenn der Auftragnehmer Aspena, s. r. o., mit Sitz in der Tschechischen Republik ist, insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg,
    • das anwendbare Recht der Slowakischen Republik, wenn der Auftragnehmer Aspena, s.r.o., mit Sitz in der Slowakischen Republik ist, insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. über das Handelsgesetzbuch in der geltenden Fassung.
    1. Die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag ergeben, erfolgt vor dem örtlich zuständigen Gericht in der Tschechischen Republik, wenn der Auftragnehmer Aspena, s.r.o. mit Sitz in der Tschechischen Republik ist, in anderen Fällen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften.
    2. Mit der Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der Auftraggeber, dass ihm der Inhalt des Vertrages und dieser AGB bekannt ist.
    3. Der Auftragnehmer kann den Wortlaut der AGB ändern oder ergänzen. Rechte und Pflichten, die während der Geltungsdauer der vorherigen Fassung der AGB entstanden sind, bleiben von dieser Regelung unberührt, wobei für den Vertrag stets die Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich ist.
    4. Die jeweils aktuelle und wirksame Fassung der AGB für den Auftraggeber ist auf der Website des Auftragnehmers abrufbar. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB treten mit dem Datum der Herausgabe der aktuellen AGB und ihrer Veröffentlichung auf der Website des Auftragnehmers in Kraft.
    5. Bei einer Änderung dieser AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber vor Inkrafttreten der Neufassung in geeigneter Weise darüber zu informieren, wobei als geeignete Weise insbesondere eine der unten genannten Möglichkeiten gilt:
    • Veröffentlichung auf der Website des Auftragnehmers aspena.com
    • Sendung einer Mitteilung über ihre Veröffentlichung an die E‑Mail‑Adresse des Auftraggebers,
    • Übersendung ihrer aktuellen Version an die E‑Mail‑Adresse des Auftraggebers,
    • Übersendung ihrer aktuellen Fassung in Papierform an die Korrespondenzadresse des Auftraggebers,

    wobei die Wahl der Benachrichtigungsmethode dem Auftragnehmer überlassen bleibt.

    1. Jede Änderung der im Kopf des Vertrages angegebenen Daten, wie z. B. Änderung der Korrespondenzanschrift, des Telefonanschlusses usw., hat die von der Änderung betroffene Vertragspartei der anderen Vertragspartei unverzüglich mitzuteilen.
    2. Der Wortlaut der vorliegenden AGB ist für die Vertragsparteien verbindlich.

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. 7. 2024 in Kraft.